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Hinting

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HINTING - Fürsprecher von Empfehlungen haben gute Karten



Viele Kunden, die ihre Objekte verkaufen oder vermieten wollen, finden ihren Weg über Mundpropaganda diverser Kontakte zu uns. Wir sind der Meinung, dass dies die nachhaltigste Form ist, um mit unseren Kunden ins Gespräch zu kommen.

Es ist natürlich selbstverständlich, dass wir für alle Empfehlungen dankbar sind. Empfehlungen können sich auszahlen und nebenbei Fußballfans des FC Bayern glücklich machen!




Wenn Sie der Meinung sind, dass unsere Leistungen es wert sind, darüber zu sprechen, freuen wir uns nicht nur über lobende Referenzen, sondern sehen die Kontaktvermittler zu diversen Immobilien-Eignern als potenzielle Geschäftspartner an.

Unser Credo: Geschäftspartner partizipieren am Erfolg unserer Vermittlungen.


Reden muss nicht unbedingt immer nur Silber, sondern kann auch Gold sein. Vor allem dann, wenn man den Fußball und den FC Bayern liebt.

Als Jahreskartenbesitzer für die Allianz Arena zu den Heimspielen des FC Bayern München vergeben wir beispielsweise, im Rahmen unserer Loyalty Programme, immer wieder diverse Eintrittskarten an unsere Kunden und Geschäftspartner.

Viele unserer Kunden und Geschäftspartner schätzen die von uns zur Verfügung gestellten Platzkarten (2 Stück) direkt am Spielfeldrand und erfreuen sich an den Spielen der Bundesliga oder Champions-League.

Die Atmosphäre direkt am Spielfeldrand der Arena ist, und dies wissen viele mittlerweile, unbeschreiblich !!



Allianz Panorama

Zwar sind alle Spiele meist ausverkauft, aber nicht für unsere Kunden und Geschäftspartner !!



Um unser Geschäftspartner zu werden, müssen Sie nicht unbedingt direkt mit Immobilien zu tun haben.

bedeutet dies ?


Möglicherweise haben Sie per Zufall von

Freunden,
Bekannten,
Verwandten,
Arbeitskollegen,
Nachbarn,
Vermietern,
beim Bäcker oder Metzger, oder gar
in der Lottoannahmestelle

vernommen, dass eine, oder mehrere Personen den Gedanken verfolgen, deren Immobilie zu veräußern, bzw. zu vermieten?

Es ist Ihnen vielleicht bekannt, wo sich die zu vermittelnde Immobilie (München und Region) befindet, ob es sich um ein Grundstück, Wohnung, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus handelt und welche Art der Vermittlungsdienste (Verkauf, Vermietung oder Projektierung) infrage kommen.

Eventuell hat der künftige Verkäufer/Vermieter dieser Immobilie auch noch keinen Makler kontaktiert und ist auf der Suche nach einem vertrauenswürdigen Vermittler?

In einem solchen Fall würden wir uns natürlich freuen, falls Sie unsere Leistungen empfehlen, unsere Kontakdaten weiterreichen und uns über diese Referenz unterrichten.

Andernfalls können Sie uns diese Immobilien-Daten auch schriftlich mitteilen, sofern ein Einverständnis zur Informationsweitergabe an uns, durch den jeweiligen Eigner vorhanden ist.

Im Gegenzug erhalten Sie von uns - ganz selbstverständlich - eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Information, welche wir stets vertraulich und diskret behandeln ! Weitere Details können Sie aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Fürsprechern weiter unten im Text ersehen.

Im weiteren Verlauf kümmern wir uns um den direkten Kontakt zu dem jeweiligen Eigner der Immobilie, mit dem Ziel, die Vermittlung der Immobilie professionell zu begleiten.

Für den Fall, dass unser Unternehmen

den Vermittlungsauftrag,
dank Ihrer Empfehlung,
realisieren darf und
zum Abschluss bringen kann,

bekommen Sie als unser Geschäftspartner

zwei Eintrittskarten (nach Absprache & Vorrat) zu einem Heimspiel des FC Bayern in der Allianz Arena, und
partizipieren zugleich mit einer Prämie von 10 % an unserer Netto-Maklercourtage für die jeweilige Vermittlung.

Die Eintrittskarten zu den Spielen des FC Bayern können Sie jederzeit frei mit uns koordinieren.

Eine Auszahlung der Empfehlungsprämie erfolgt, unter Vorlage Ihrer Rechnung und nach Eingang der zu entrichtenden Maklercourtage durch den Käufer, Verkäufer oder Vermieter der Immobilie.

Haben Sie noch Fragen? Mit unseren "Q & A" begleiten wir Sie durch den Fürsprecher-Ablaufprozess !!


Sie wissen von einem Objekt, welches verkauft oder vermietet werden soll? In diesem Fall können Sie unsere Dienstleistungen - entweder - direkt dem Anbieter empfehlen oder uns über Ihren Kontakt [z.B. per Email] informieren.

In beiden Fällen erhalten Sie von uns eine zeitnahe Empfangsbestätigung über den Erhalt, der von Ihnen zur Verfügung gestellten Information. Bei einer positiver Prüfung der Daten erhalten Sie eine Bestätigung als „ajv-Fürsprecher“.

Die Partizipation an Fürsprecherprovisionen müssen allerdings explizit mit uns - vor oder bei der Bekanntgabe einer Empfehlung - vereinbart und bestätigt werden. Fürsprecher, die ihren Provisionsanspruch erst nach der Vermittlung einer Immobilie durch unser Unternehmen bei uns anzeigen und von deren Empfehlung wir bei Abschluss des Maklervertrags somit keine Kenntnis haben, können nicht berücksichtigt werden.

Bitte melden Sie sich unbedingt bei uns, noch bevor sich der Anbieter an uns wendet. Denn sonst kennen wir die Immobilie schon und Sie haben Ihren Anspruch auf eine Fürsprecherprovision leider verloren.

Sie können uns grundsätzlich jede Immobilie, egal ob Grundstück, Wohnung, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, etc., vorschlagen, die bzw. das zum Verkauf steht oder demnächst verkauft werden soll.

Ebenso ist es für uns von Wichtigkeit zu wissen, welche Art unserer Vermittlungsdienste (Verkauf, Vermietung oder Projektierung) infrage kommen.

Die Voraussetzungen für Ihre Qualifikation zum Geschäftspartner sind:

Die Immobilie bzw. das Grundstück ist uns noch nicht bekannt. Die Immobilie bzw. das Grundstück ist noch nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben (z. B. in Zeitungen, auf Internetportalen, durch Verkaufsschilder etc.). Die Immobilie bzw. das Grundstück befindet sich im Großraum München.

Bitte achten Sie darauf: Wenn Sie persönliche Informationen (z.B. Namen, Adressen oder Telefonnummern) an uns weiterleiten, sollte das Einverständnis zur Weitergabe des Anbieters über diese Daten vorhanden sein.

Selbstverständlich darf der Anbieter gerne ein Bekannter oder Verwandter von Ihnen sein. Empfehlungen für Ihre eigene Immobilie oder eine Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners können wir leider nicht honorieren.
Zunächst überprüfen wir, ob wir Ihre empfohlene Immobilie bereits kennen oder ob sie schon veröffentlicht wurde. Wenn nicht, nehmen wir mit dem Eigentümer Kontakt auf und vereinbaren einen Termin.

Sollte danach ein Maklervertrag zwischen dem Eigentümer oder Anbieter und uns zustande kommen, beginnt die Vermarktungsphase. Zwischenzeitlich können Sie dann mit uns die Eintrittskarten in die Allianz Arena koordinieren. Sollten wir die Immobilie dann auch erfolgreich vermitteln können, dann erhalten Sie ganz selbstverständlich Ihren 10%igen Anteil an unserer Nettoprovision, sofern uns diese zugegangen ist!

Wenn Ihnen Freunde, Bekannte oder Nachbarn erzählen, dass sie ihre Immobilie verkaufen möchten, ist die Sache natürlich einfach. Dann haben Sie bereits alle Informationen, die Sie benötigen, um uns Ihre Empfehlung mitzuteilen.

Aber auch sonst gibt es einige Anzeichen dafür, dass ein Verkauf geplant ist:

Wenn Sie leere Fenster sehen ++ Wenn der Wohnungseigentümer oder Vermieter Ihrer Nachbarwohnung mit einer Vermessung beginnt ++ Evtl. informiert Sie Ihr eigener Vermieter über einen geplanten Verkauf ++ Wenn ein Haus oder eine Wohnung längere Zeit unbewohnt bleibt ++ Wenn ein Briefkasten lange ungeleert bleibt ++ Wenn im Winter kein Schnee geräumt wird;

Sollten Sie eines oder mehrere dieser Anzeichen entdecken, fragen Sie einfach den Haus- oder Wohnungsbesitzer oder die Nachbarn. Aber auch wenn Sie keine weiteren Informationen bekommen, können Sie uns ansprechen. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.


Bitte lesen Sie sich im Anschluss noch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Fürsprechern durch, da diese zum Bestandteil einer Vertragsbeziehung werden:


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die aktive Empfehlung von Serviceleistungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge zwischen - ajv Immobilien, Anton Seidl, Wankstr. 8, 86926 Greifenberg (folgend als „ajv Immobilien“ bezeichnet)
und
- allen natürlichen oder juristischen Personen (folgend als „Fürsprecher“), die ihrerseits (aktive) Empfehlungen, für eine durch die ajv Immobilien zu vermittelnde Immobilie (Verkauf, Vermietung oder Projektierung), abgeben.

2. Vertrag

Ein Antrag zu einem Vertrag zwischen ajv Immobilien und einem Fürsprecher kommt zustande, falls eine ordentlich und vollständige Empfehlung an die ajv Immobilien (per Email, Fax oder Post) versendet wird.

Mit Eingang der Empfehlung bei der ajv Immobilien erhält der/die Fürsprecher eine unmittelbare Empfangsbestätigung. Nach einer Frist von 14 Tagen, zur eingehenden Prüfung der Empfehlung, erhält der/die Fürsprecher eine Annahme oder Ablehnung über den schriftlichen Hinweis.

Eine Empfehlung gilt als angenommen, falls die Annahme von der ajv Immobilien schriftlich bestätigt wird. Mit dem Zugang der Annahme kommt der Vertrag zustande.

Die ajv Immobilien kann keine Empfehlungen annehmen, falls

- bereits im Vorfeld der Fürsprache ein Maklervertrag mit der ajv Immobilien über den genannten Hinweis besteht,

- bereits im Vorfeld der Fürsprache ein bestehend aktiver Maklervertrag mit einem anderen Makler existieren sollte,

- bereits im Vorfeld, die Empfehlung durch einen anderen, dritten Fürsprecher übermittelt wurde.

3. Form der Empfehlung

Der/die Fürsprecher hat/haben die Daten vollständig anzugeben, was deren und die Identität der Immobilie betrifft. Empfehlungen die sich als unvollständig oder falsch herausstellen können durch die ajv Immobilien nicht berücksichtigt werden.

4. Art der Prämien

Das Prämienprogramm für ordentliche Empfehlungen durch Fürsprecher beinhaltet

- zwei Eintrittskarten zu einem Heimspiel des FC Bayern München in der Münchner Allianz-Arena.

Dabei handelt es sich entweder

- um Bundesliga oder Champions-League Spiele, die mit der ajv Immobilien (nach Absprache & Vorrat) koordiniert werden,

und

- 10 % Anteil an der Nettomaklerprovision bei einem Zustandekommen von Kauf- oder Mietverträgen, die aufgrund der ordentlichen Fürsprache geschlossen werden können.

5. Entstehung der Prämien Ein Anspruch auf die Prämien entsteht nur, falls durch die Empfehlung ein Maklervertrag zustande kommt und infolgedessen notarielle Kaufverträge oder normale Mietverträge, durch die Vermittlungstätigkeit der ajv Immobilien entstehen.

Voraussetzung für die Zahlung des 10%igen Anteils der Nettomaklerprovision an den/die Fürsprecher, ist der vollständige Eingang der Maklerprovision bei der ajv Immobilien.

Die Prämie wird gegen Vorlage einer Rechnung ohne Umsatzsteuer ausgezahlt.

Sollte der/die Fürsprecher umsatzsteuerpflichtig sein, so hat er dies der ajv Immobilien nachzuweisen und erhält die Prämie zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer von 19%.

Die Auszahlung erfolgt innerhalb von zwei Wochen.

Die Vergabe von Eintrittskarten zu den Spielen des FC Bayern kann bereits mit Abschluss eines Maklervertrages koordiniert werden, der infolge der Empfehlung entsteht.

Die ajv Immobilien können Maklerverträge aus besonderen Gründen auch ablehnen, falls der Verkauf von Immobilien, durch ungeklärte Eigentumsverhältnisse oder hohen Belastungen von Grundstücken, erheblich erschwert wird.

6. Haftung

Es obliegt der Pflicht des/der Befürworter(s) eine gewerbliche Anmeldung der Tätigkeit vorzunehmen, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist, um die erhaltenen Prämien ordentlich zu versteuern.

Ferner besitzen der/die Befürworter keinen Anspruch auf Einflussnahme (in Art und Weise) hinsichtlich der Ausführung einer Maklertätigkeit.

7. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist der Gerichtsstand Landsberg am Lech.

Die Daten, die den Geschäftsverkehr mit dem Vertragspartner betreffen, werden im Sinne des Datenschutzgesetzes verarbeitet. Bitte ersehen Sie hierzu auch unsere Datenschutzerklärung

Wir weisen dennoch vorsorglich darauf hin, dass die Übertragungswege im Internet, ohne Verschlüsselung, nicht sicher sind.

Es steht dem/den Befürworter(n) frei, die zu übermittelnden Daten zu verschlüsseln. Für diesen Fall stellt/stellen der/die Befürworter die notwendigen Informationen für eine Entschlüsselung zur Verfügung.

Die zu übermittelnden Daten werden durch die ajv Immobilien nicht an Dritte weitergereicht.

Ziel ist eine seriöse Vermarktung des/der empfohlenen Objekte(s) zu erreichen.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen dadurch nicht berührt.

Die Vertragspartner haben die unwirksame Klausel durch eine wirtschaftlich gleichwertige und wirksame Bestimmung zu ersetzen




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